IHK NIEDERBAYERN

Fragen zum IHK-Beitrag

Wann beginnt und endet die Beitragspflicht?

Die Beitragspflicht entsteht mit Beginn des Geschäftsjahres, erstmalig mit dem Beginn der IHK-Zugehörigkeit. Sie endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Gewerbesteuerpflicht erlischt. Aufnahme und Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit sind nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde anzuzeigen.

Artikelnr: 233313

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